U3 / Ü3 / Inklusion

Spielanlagen müssen ein hohes Maß an Sicherheiten bieten, um lebensgefährliche Verletzungen weitestgehend ausschließen zu können.

Dafür gibt es die DIN EN 1176. Die deutsch/europäische Norm für Spielplatzsicherheit.

Diese Norm beschreibt Gefahrenstellen und sogenannte „Filter“, die es Kindern mit mangelnden körperlichen Fähigkeiten erschweren, aus eigener Kraft in Bereiche vorzudringen, in denen sie Hürden ausgesetzt sind, die sie alleine nicht überwinden können.

Diese Sicherheitsnorm entbindet Eltern oder andere Verantwortungstragende NICHT von ihrer Aufsichtspflicht.

Hürden können und sollen mit Hilfe überwunden werden. Die Hilfe beim Lernen ist oft die Grundlage für ein erfolgreiches Lernen.

Kurze Erläuterung der Begriffe  

U3: Beschreibt Spielanlagen für Kinder unter drei Jahren.

Alle Aufstiege, Fallhöhen und Absturzsicherungen unterliegen einer gesonderten Vorschrift und nehmen Rücksicht auf die durchschnittlichen und körperlichen Fähigkeiten von kleinen Kindern unter drei Jahren.

Ü3: Beschreibt Spielanlagen für Kinder über drei Jahren.

Alle Aufstiege, Fallhöhen und Absturzsicherungen unterliegen einer gesonderten Vorschrift und nehmen Rücksicht auf die durchschnittlichen und körperlichen Fähigkeiten von größeren Kindern über 3 Jahren.

Inklusion: Beschreibt Spielanlagen für Kinder mit gewissen „physiologischen Einschränkungen“.

Dabei können inklusive Spielanlagen speziell für z.B. Rollstuhlfahrer*innen oder Kinder mit Seheinschränkung so gestaltet werden, dass auch hier ein Maximum an Spielspaß und Freude entstehen kann.  

Kinder haben ein Recht zu spielen!